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Antrag zur ACE SemesterAusfallpolice

Antragsteller

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Versicherte Person - falls vom Antragsteller abweichend









Ihr gewünschter Versicherungsschutz *



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Der Versicherungsvertrag wird zunächst für die Dauer von sechs Monaten abgeschlossen. Er verlängert sich um weitere sechs Monate, sofern nicht einem der Vertragspartner spätestens einen Monat vor Ablauf eine Kündigung in Textform zugegangen ist.

Ihre Zahlung:
Ich ermächtige die ACE European Group Limited bis auf Widerruf, fällige Versicherungsbeiträge von nachfolgend genanntem Konto per Lastschrift bzw. über meine Kreditkarte einzuziehen.

Bitte geben Sie im Folgenden Ihre Bankverbindung oder die Daten Ihrer Kreditkarte an.

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Lastschrifteinzug:

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Kreditkartenzahlung:

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Kenntnisnahme

Grundlage des Vertrags sind die ACE SemesterAusfallpolice Versicherungsbedingungen inkl. der Allgemeinen Vertragsinformationen (mit Informationen zum Versicherer, zum Versicherungsombudsmann und zur Aufsichtsbehörde) und des Merkblatts zur Datenverarbeitung. Bitte lesen und speichern/drucken Sie die Versicherungsbedingungen sowie das Produktinformationsblatt für Ihre Unterlagen.

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Informieren Sie sich hier über Ihr Widerrufsrecht. Es gilt deutsches Recht. Sie willigen mit dem Abschluss des Versicherungsvertrags ein, dass ACE im erforderlichen Umfang Daten, die sich aus den Antragsunterlagen oder der Vertragsdurchführung ergeben, an Rück- und andere Versicherer übermittelt.

 * Bevor ich mit dem Abschluss der ACE SemesterAusfallpolice fortfahre, bestätige ich, dass,
  1. Sie als Versicherungsnehmer mindestens 18 Jahre alt sind.
  2. die versicherte Person nicht älter als 75 Jahre alt ist.
  3. Ihre Bankverbindung (gilt nur für den Lastschrifteinzug) sich in Deutschland befindet.
  4. Sie sich verpflichten, für ausreichende Kontodeckung zu sorgen.
  5. Sie und die versicherte Person in der Vergangenheit von einer Versicherung weder abgelehnt noch gekündigt oder wegen Betruges, Fälschung, Untreue oder eines ähnlichen Deliktes verurteilt oder angeklagt wurden.
  6. die versicherte Person an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland eingeschrieben ist.
  7. die versicherte Person keine Alters- oder Erwerbsunfähigkeitsrente bezieht, sich nicht im Mutterschafts- oder Elternurlaub befindet und nicht als Hobby studiert.
  8. der versicherten Person bei Abschluss keine Erkrankungen bekannt waren und Erkrankungen nicht ärztlich festgestellt wurden (auch nicht durch Verdachtsdiagnosen) und keine Erkrankung vorlag, die während ihrer gesamten Dauer mindestens 14täglich ärztlich behandelt wurde oder eine vollstationäre Behandlung zur Folge hatte und mehr als zwei Monate ohne Unterbrechung andauerte.

Bitte lesen Sie die Informationen zu Ihren vorvertraglichen Anzeigepflichten.

* Das Ausfüllen dieser Felder ist zwingend erforderlich.

 

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